Was versteht man unter Sonderversicherungen?
14. Mai 2008 – 19:14Im Versicherungsdeutsch taucht hin und wieder mal der so genannte Begriff “Sonderversicherungen” auf, wobei dieser Begriff womöglich dem einen oder auch dem anderen so gut wie kaum etwas aussagt. Diese Versicherungen werden in den meisten Fällen im Zusammenhang mit Veranstaltungen genannt.
Eine der Sonderversicherungen ist zum Beispiel die Veranstalterhaftpflichtversicherung, mit der sich beispielsweise ein Veranstalter gegen ganz besondere Risiken, die eine Veranstaltung betreffen, absichern kann. In der Regel erstreckt sich der Geltungsbereich dieser Versicherungen auf die Bundesrepublik Deutschland. Versichert werden können damit Events wie beispielsweise Sportfeste, Tanz- oder aber auch Musikveranstaltungen und noch einiges mehr. Vom Versicherungsschutz doch ausgenommen sind bei einer Veranstalterhaftpflichtversicherung jedoch grundsätzlich Veranstaltungen aus dem privaten Bereich. Viele Vermieter von einer Halle, in der ein Event stattfinden soll, verlangen ausdrücklich eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, bevor sie letztendlich die Halle vermieten. Das Angebot an solchen Versicherungen ist sicherlich groß, weshalb hier jedem Veranstalter unbedingt ein Versicherungsvergleich zu empfehlen ist. Bei diesem Versicherungsvergleich sollte man unter anderem allerdings nicht nur auf die Kosten besonders achten, sondern man sollte wirklich am meisten auf die Leistungen acht geben. Generell schützt diese Versicherung gegen die Folgen eines Schadensfalls, der während des Events auftritt. Hierbei sollten jedoch die Schadenshöhen recht hoch gewählt werden, denn wenn ein Besucher zum Beispiel über ein Kabel stolpert oder auch die Boxen umfallen, fliegen die Kosten sehr schnell in die Höhe. Eine weitere sehr sinnvolle Versicherung für Veranstalter ist die Veranstaltungsausfallversicherung. Hierbei handelt es sich um Versicherungen, die dann eintreten, wenn die Veranstaltungsstätte aufgrund von Sturm, Regen, Schnee, Wind oder Temperaturen nicht benutzbar ist. Diese Versicherungen treten auch dann ein, wenn unter anderem die technische Einrichtung versagt und die Veranstaltung aufgrund dessen abgesagt werden muss. Abgesichert ist man so auch, wenn Grossbrände auftreten oder aber auch eine Fehlinvestition der Organisationskosten ein Scheitern der Veranstaltung bedeutet. Auch hier ist ein Versicherungsvergleich zu empfehlen.