Gründe für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

18. Januar 2008 – 17:42

Knapp fünfundzwanzig Prozent der berufstätigen Menschen in Deutschland, können ihren Beruf nicht mehr zum Rentenalter ausüben. Die Gründe dafür können unter anderem Herz- Kreislauf- Beschwerden, Rückenprobleme oder auch psychische Erkrankungen. Die finanziellen Probleme, die auftreten können, wenn man berufsunfähig wird und für solche Fälle keine Versicherung besitzt, sind mitunter nicht zu unterschätzen. Der Grund dafür ist, dass die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr die erhofften Leistungen bringt, denn seit dem 1. Januar 2001 können Menschen, die nach dem 02. Januar 1961 geboren sind, nur noch auf die so genannte Erwerbsminderungsrente zurückgreifen. Ausgezahlt wird diese in drei Stufen, die sich am Gesundheitszustand orientieren. Das bedeutet im Klartext, dass Menschen, die noch in der Lage sind, sechs Stunden zu arbeiten, keine Leistungen vom Staat erhalten. Ist der Krankheitszustand dieser Person so schlecht, dass nur noch drei bis sechs Stunden gearbeitet werden kann, erhält diese die halbe Erwerbsminderungsrente. Erst wenn die Arbeitsstunden drei Stunden nicht mehr überschreiten erhält die Person die volle Rente. Hat die jeweilige Person vorher zweieinhalb Tausend Euro verdient, so bedeutet die Angabe: halbe Erwerbsminderungsrente knappe 419€. Die volle beträgt ca. 837€.

Ein weiterer der vielen Gründe für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass es Verweise in andere Berufe geben kann. Wenn etwa ein Fliesenleger aufgrund seines Rückens, seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, wird dieser dazu aufgefordert, in einem anderen Beruf sein Geld zu verdienen. Ein Fliesenleger, der plötzlich als eine Schreibkraft tätig sein soll, wird sicherlich nicht sehr glücklich in seinem neuen Beruf werden. Eine private Vorsorge, für den Fall tatsächlich berufsunfähig zu werden, ist daher sehr wichtig, besonders um den gewünschten Lebensstandard hoch zu halten. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung wird monatlich ausgezahlt. Wie hoch sie ausfällt, entscheidet die Höhe der Beiträge, die man vorher eingezahlt hat. Einige Versicherungsunternehmen verzichten auf den Verweis des Versicherten in eine andere Berufsgruppe. Das gute an den meisten Versicherungen ist, dass sie schon ab einer wahrscheinlichen Arbeitsunfähigkeit von 6 Monaten eintritt. Die Arbeitsunfähigkeit muss allerdings von einem Arzt bestätigt werden.